Polizeigesetz in Thüringen„Das kehrt die Unschuldsvermutung um“

Die Linke könnte das neue Thüringer Polizeigesetz stoppen. Wir haben Ronald Hande von der Fraktion gefragt, was er von dem Entwurf hält. Im Fokus stehen die neuen KI-Überwachungsbefugnisse – Verhaltensscanner, Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art.

Ronald Hande, der innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linkspartei.
Kein Fan von automatisierter Gesichtserkennung: Roland Hande von der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. CC-BY-SA 2.0 Fraktion Die Linke

Wenn sie nicht mit der AfD stimmen will, kann Thüringens Brombeerkoalition ihr Polizeigesetz nur mit Hilfe der Linken verabschieden. Denn das Bündnis aus CDU, BSW und SPD hat keine eigene Mehrheit im Landtag. Heute wurde im Innenausschuss der Fahrplan für die Anhörungen zum Gesetz verhandelt. Ronald Hande, der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, erklärt, unter welchen Bedingungen die Abgeordneten seiner Partei dem Entwurf zustimmen könnten.

netzpolitik.org: Es sieht so aus, als sei ohne Ihre Partei das neue Thüringer Polizeigesetz nicht durchzubringen. Was sagen Sie als innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion zu den KI-gestützten Überwachungstools, die der Entwurf beinhaltet: Verhaltensscanner, Gesichtersuchmaschine, Datenanalyse nach Palantir-Art.

Ronald Hande: Das sind keine harmlosen Werkzeuge, sondern Bausteine einer neuen Überwachungsarchitektur. Solche Systeme können Bewegungen, Kontakte und Verhaltensmuster tausender unbeteiligter Menschen analysieren und damit das Prinzip der Unschuldsvermutung untergraben. Sicherheit darf nicht bedeuten, dass ganze Bevölkerungsgruppen präventiv durchleuchtet werden. Deshalb sehen wir diese Technologien und den vorgelegten Gesetzentwurf sehr kritisch.

netzpolitik.org: Sollte die Polizei überhaupt sogenannte Künstliche Intelligenz nutzen dürfen?

Ronald Hande: Aus unserer Sicht braucht die Polizei moderne Werkzeuge, aber sie müssen verhältnismäßig sein: geeignet, angemessen und vor allem erforderlich. KI kann für die Polizei durchaus nützlich sein, etwa wenn Beamt:innen in Strafverfahren zu Kinderpornografie beschlagnahmte Datenträger schneller auswerten müssen. Aber hier bewegen wir uns im Strafrecht. Dafür braucht es keine neuen gefahrenabwehrrechtlichen Befugnisse. Wir müssen also klar trennen: Wo sind legitime Einsatzmöglichkeiten und wo liegen auch die Grenzen.

„Social-Media-Daten können Gegenstand der Analyse werden“

netzpolitik.org: Die Palantir-artige Datenanalyse ist umso invasiver, je mehr Datenquellen eingebunden werden. Was wäre denn in Thüringen dem Gesetzentwurf nach alles möglich?

Ronald Hande: Die Regierung sagt zwar, sie wolle keine Audio-Dateien oder DNA-Identifizierungsmuster in solche Systeme einspeisen. Was sie aber nicht offen sagt: Anders als die Rohdaten können sehr wohl die Abschriften aufgezeichneter Abhöroperationen in solche Analysen einfließen, dazu Funkzellenabfragen, Observationsfotos, Berichte von V-Personen, Kennzeichenscanner-Daten. Hinzu kommen Daten aus Leitstellen, etwa wann Zeugen den Notruf gewählt haben, sowie Informationen über Menschen, die lediglich Geschädigte eines Unfalls waren oder Begleitpersonen bei einer Fahrzeugkontrolle.

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Fraglich ist auch der Umgang mit Social-Media-Daten. Ausgeschlossen ist nur der unmittelbare automatisierte Abgleich direkt im Netz. Wenn solche Informationen bereits in Kriminalakten oder Fallbearbeitungssystemen stehen, könnten sie trotzdem Gegenstand der Analyse werden. Das ist eine hochgefährliche Machtverschiebung bei vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen, etwa schon bei einfachen Gefahren für die Gesundheit oder für sogenannte Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen.

netzpolitik.org: Das ist ein Haufen Daten. Und man muss nicht einmal verdächtig sein, um in dem System zu landen?

Ronald Hande: Diese Datenanalyse kehrt die Unschuldsvermutung praktisch um: Aus Bürgerinnen und Bürgern werden nicht nur gläserne Menschen, sondern Datenspuren in einer Maschine, die automatisiert neue Verdächtige berechnet und immer tiefer in das Leben auch gänzlich unbeteiligter Menschen eindringt.

„Einen AfD-Innenminister mitdenken“

netzpolitik.org: Immerhin will der SPD-Innenminister keine Software von Palantir nutzen.

Ronald Hande: Dass der das im Plenum sagt, ist ja keine Garantie. Zum einen, weil der Minister vor einem Jahr bei der Regierungsbefragung verneint hat, dass in seinem Gesetzentwurf Videoüberwachung und V-Leute Einsatz ohne Richtervorbehalt drin sind. Genau das steht aber nun tatsächlich drin. Zum anderen kann dieser Minister schon morgen oder übermorgen ein anderer sein. Und gemessen an den Umfragen wäre es naiv, nicht einen möglichen AfD-Innenminister einer künftigen autoritären Regierung vor dem Hintergrund jeder neuen Befugnis mitzudenken.

netzpolitik.org: Es gibt Polizist*innen, die sagen würden, sie bräuchten diese modernen Werkzeuge, um effektiv arbeiten zu können.

Ronald Hande: Wir unterstützen eine Arbeitsentlastung mittels Digitalisierung im Polizeibereich. Wir haben da selbst viel auf den Weg gebracht. Aber die vorgeschlagenen Instrumente sind nicht nur eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Auch sie geben ihre Grundrechte nicht ab, wenn sie morgens die Uniform anziehen. Auch ihre Daten können künftig in KI-gestützten Analysesystemen landen. Auch sie selbst werden künftig Betroffene der KI-Verhaltensüberwachung im öffentlichen Raum sein. Und ihre privaten Facebook- und Instagram-Bilder könnten biometrisch gerastert werden.

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netzpolitik.org: Das heißt, so lange die KI-Tools im Gesetz stehen, werden Sie dem nicht zustimmen?

Ronald Hande: Systeme, die Menschen automatisiert zu Verdächtigen erklären oder Bewegungsprofile ganzer Gruppen erstellen können, sind mit einem Rechtsstaat schwer vereinbar. Deshalb lehnt unsere Fraktion den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ab. Entscheidend wird nun die Anhörung im Innenausschuss sein. Die Linke hat dafür über 100 Sachverständige benannt. Im Ausschuss werden wir die vorgesehenen Befugnisse und Technologien im Detail prüfen. Erst danach wird sich zeigen, wie es mit dem Gesetz weitergeht.

„Weitreichende Befugnisse“

netzpolitik.org: Nach 100-prozentiger Ablehnung klingt das nicht.

Ronald Hande: Im Entwurf sind viele weitere problematische und weitreichende Befugnisse versteckt. Das reicht von einer vagen elektronischen Fußfessel weit ab von Partnerschaftsgewalt bis zu nahezu uferlosen Meldeauflagen gegen Fußfallfans, Elektroschockwaffen und mehr. Da könnten wir gegenwärtig nur mit Nein stimmen. Für eine Modernisierung, die auf dem Boden der Verfassung steht, die Bürgerrechte stärkt und auch Befugnisse zurücknimmt, wären wir aber offen. Beim Polizeirecht braucht es klare Grenzen: keine massenhafte Analyse Unbeteiligter, volle Transparenz über eingesetzte Software, wirksame unabhängige Kontrolle und einen belegbaren Nutzen für die Gefahrenabwehr.

netzpolitik.org: Die automatisierte Verhaltensanalyse basiert auf Videoüberwachung. In Erfurt stehen bereits einige Kameras, die auch dafür geeignet sind. Sie haben sich als Abgeordneter damit beschäftigt. Was haben Sie herausgefunden?

Ronald Hande: Noch bevor der Landtag über die gesetzliche Grundlage beraten hat, wurde für rund 720.000 Euro für die nächsten fünf Jahre eine Überwachungsanlage auf dem Erfurter Anger installiert und damit wurden Fakten geschaffen. Aus unserer Sicht wurde dieses Projekt auch nicht ordentlich ausgeschrieben, weshalb wir den gesamten Beschaffungsvorgang beim Landesrechnungshof angezeigt haben. Für die gleichen Kosten hätten wir zwei Polizeikräfte und eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter fünf Jahre lang vor Ort einsetzen können, mit spürbarem präventiven Effekt statt dieser gefährlichen Sicherheitssimulation.

Richtig absurd ist, dass 23 Polizistinnen und Polizisten mit über 17.000 Arbeitsstunden die Überwachungstechnik mit vorbereitet haben. Insgesamt sind dadurch 1.416 Einsatzschichten à zwölf Stunden im Vollzugsdienst verloren gegangen. Mit diesen Kräften hätte man bürgernah bestreifen, Präsenz zeigen und kriminalpräventiv aufklären können.

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Eine Ergänzung

  1. Sprich: Wenn jemand zukünftig jemand audiovisuelle Aufnahmen auf Social Media posten will, sollte er mindestens seine Stimme und sein Gesicht vorher durch ein KI-generiertes Pendant ersetzen…

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